Kirchenvorstand

Auch eine Kirchengemeinde braucht eine „Leitung“ – Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich um das kümmern, was für die Gemeinde und in der Gemeinde wichtig ist.  Dabei sind bestimmte Vorschriften und Gesetze zu beachten, die in der Landeskirche gelten;  sie geben den äußeren, formellen Rahmen vor, damit die eigentliche, geistliche Aufgabe erfüllt werden kann:  Für die Menschen in Blomberg unsere Gemeinde als einen Ort zu gestalten, an dem sie ihren Glauben (aus-) „üben“ können, in Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften – mit ihren Fragen und Gewissheiten, im Auf und Ab des Lebens, von der Geburt bis zum Tod, mal für sich allein und dann in größerer Runde und Gemeinschaft.  Hier soll man das Evangelium von der Liebe Gottes hören, sich über Gott und die Welt austauschen, beten, singen, Kraft schöpfen, in der Nachfolge Jesu Christi zu leben versuchen, sich für andere engagieren können.
Das zu ermöglichen und zu unterstützen, ist die Aufgabe des Kirchenvorstands.

 

Die Verfassung unserer Lippischen Landeskirche sieht für alle Ebenen von der Ortskirchengemeinde bis zum Landeskirchenamt eine sogenannte „prebyterial-synodale Struktur“ vor.  Das bedeutet zweierlei:  Einerseits werden alle Leitungsgremien durch Wahlen besetzt, andererseits nehmen sie ihre jeweiligen Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung wahr.  Dieses Prinzip gilt auch für den Vorstand einer Kirchengemeinde.

In unserem Kirchenvorstand arbeiten 12 Ehrenamtliche mit;  alle Dinge, die unsere Gemeinde betreffen, beraten und entscheiden sie zusammen mit dem Pfarrer.  Dazu findet in jedem Monat eine Sitzung statt – abzüglich der Sommerferien 11 im Jahr.
Nach einer Andacht zu Beginn wird die vorher bestimmte Tagesordnung bearbeitet;  dabei geht es um …

… Termine.  Wer übernimmt wann den Lektoren- oder Kollektendienst im Gottesdienst?  An welchem Sonntag feiern wir das nächste Gemeindefest, die Goldene Konfirmation, die Abendgottesdienste?

… inhaltliche Schwerpunkte der Gemeindearbeit und deren Organisation:  Gottesdienste, Konzerte, Schwerpunkte unseres sozial-diakonischen Engagements (Gemeinsame MahlZEIT, Diakoniestation, Arbeitslosenzentrum u.a.), Durchführung von Themenabenden – auch in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden.  Und immer wieder beschäftigt uns die Frage: Wie können wir den Gemeindegliedern zeigen, dass sie willkommen sind und auch gebraucht werden, und dass es etwas sehr Wertvolles und Schönes ist, in einer Gemeinde (aktiv) dabei zu sein?

… Personalangelegenheiten.  Die Kirchengemeinde ist Arbeitgeberin;  Gemeindesekretärin, Küsterin, Kirchenmusiker u.a. sind bei uns angestellt.

… Bauangelegenheiten.  Die Gebäude (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus) und deren Einrichtung müssen unterhalten werden; dazu gehören ggf. Wartungen und Reparaturen;  Betriebssicherheit, Feuerschutz, Energiesparmaßnahmen usw. sind zu berücksichtigen.  Vom Dach bis zur Heizungsanlage, von einer gut funktionierenden Mikrophonanlage bis zur schön klingenden Orgel ist alles im Blick zu behalten.

… Finanzangelegenheiten.  Ein sorgsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Geldmitteln (Kirchensteuer, Spenden) versteht sich von selbst; sinnvolle Investitionen und Sparsamkeit gehören gleichermaßen dazu.  Für jedes Jahr werden ein Haushaltsplan und ein Haushaltsabschluss erstellt, bei der Landeskirche eingereicht und vom Rechnungsprüfungsamt streng begutachtet.  Bisher bekamen wir immer das „O.K.“.

… Fragen und Anregungen aus der Gemeinde – Kritik und Lob.
Dieser Punkt ist besonders wichtig!  Falls Sie etwas auf dem Herzen haben, von dem Sie meinen, dass es im Kirchenvorstand besprochen werden sollte, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.  Wir können nur auf das reagieren, von dem wir etwas erfahren.  Es geht um IHRE Gemeinde, damit auch um IHR (Glaubens-) Zuhause.  Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!